_ wäre Teil der «Sales und Business Administration» der AG) beinhalten diverse Fachbegriffe, welche gerade für die Straf- und Zivilklägerin unverständlich gewesen sein dürften. Es erscheint nachvollziehbar, dass er auf die Straf- und Zivilklägerin als Laiin einen kompetenten und vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen hat. Seine Aussagen zum Rahmengeschehen stimmen grosso modo mit den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin überein. Der Beschuldigte erzählt vom ersten Kontakt mit der Straf- und Zivilklägerin und von den Problemen betreffend Fernseher und Telefon (pag.