Z. 387), Subcontracters (pag. 467, Z 419) oder das Prozessmanagement der T.________ (Firma) (pag. 471 Z. 610), welches es ihm verbiete, sich weiter zur T.________ (Firma) zu äussern. Auch seine Rechnungen (welche angeblich vom «Accounting Team» gestellt wurden) sowie das Schreiben vom 14. November 2017 bezüglich des weiteren Vorgehens (in welchem beispielsweise impliziert wird, V.________ wäre Teil der «Sales und Business Administration» der AG) beinhalten diverse Fachbegriffe, welche gerade für die Straf- und Zivilklägerin unverständlich gewesen sein dürften.