26 mit seinen beiden Gesellschaften aufzuklären. Er verweigerte seine Aussage insbesondere bei Fragen zu deren Struktur, deren Buchhaltung (Liquidität, Konti oder Verwendungszweck der von der Straf- und Zivilklägerin einbezahlten Beträge) sowie zu seiner Kontaktperson bei der T.________ (Firma) und zu seiner Zusammenarbeit mit den Freelancern (vgl. pag 467 ff.). Auch blieb er die Erklärung schuldig, weshalb die letzten beiden Rechnungen vom 14. November 2017 von der L.________ AG ausgestellt, als Empfängerin hingegen die K.________ AG eingesetzt wurde.