Hingegen beschrieb er den Beschuldigten als einfühlsamen Fachmann mit guten Menschenkenntnissen, der sich gut um die – von diesem gegenüber dem Zeugen O.________ als verwirrte, vergessliche und an Demenz leidende Frau bezeichnete – Straf- und Zivilklägerin kümmerte. Dieses Bild steht im starken Kontrast zu den unverhältnismässigen Rechnungen, die der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin nach seinen Besuchen jeweils mit einem zweiseitigen Begleitschreiben über die Folgen der Nichtbezahlung, welches die Straf- und Zivilklägerin jeweils in Angst versetzt und zur Zahlung bewegt hat, postalisch zusandte,