__ AG und treffe alle relevanten Entscheidungen (pag. 556). Der Beschuldigte gab seinerseits an, die Informationen für die jeweiligen Rechnungen dem Zeugen V.________ weitergeleitet zu haben, welcher diese versandt habe (pag. 470 Z. 570 f.). Zusammenfassend gab der Zeuge V.________ zwar an, die Straf- und Zivilklägerin sei stets umfassend informiert gewesen, konkrete sachdienliche Angaben konnte er aber keine machen.