25 Zivilklägerin aber nicht persönlich, er wisse einfach, dass sie eine ältere Dame sei, die alleine wohne und jemanden für ein IT-Projekt gesucht habe (pag. 1508 Z. 24 ff.). Schliesslich gab der Zeuge V.________ an, selber keinen Zugriff auf das N.________-Konto der L.________ AG gehabt zu haben. Er wisse nicht, wer neben dem Beschuldigten noch Zugriff gehabt habe (pag. 1508 Z. 19). Der Beschuldigte sei alleiniger Inhaber der L.________ AG und treffe alle relevanten Entscheidungen (pag. 556).