Sie sei grundsätzlich sehr offen gewesen, kurz vor der Festnahme des Beschuldigten hingegen sehr wortkarg. Er habe ihr gesagt, dass der Beschuldigte vorbeikommen werde, wovon sie aber zunächst nichts habe wissen wollen. Erst bei einem nächsten Telefonat habe sie dann gesagt, dies sei in Ordnung, er könne kommen. Das sei widersprüchlich gewesen (pag. 1508 Z. 41 ff.). Er selber kenne die Straf- und