Z. 33 f.). Es sei nicht so gewesen, dass sie nicht gewusst habe, um was es gehe, sie sei durch ihn und den Beschuldigten informiert gewesen (pag. 1508 Z. 35 f.). Gleichzeitig räumt er aber ein, dass ihn die Straf- und Zivilklägerin mehrfach wegen Unsicherheiten angerufen habe, sie habe gemeint, es sei alles ein bisschen teuer (pag. 1508 Z. 39), wobei er sie zu beruhigen versucht und ihr gesagt habe, sie sei in den besten Händen (pag. 1508 Z. 40 f.). Ihm sei zudem aufgefallen, dass sie «mal so und mal so» geantwortet habe. Sie sei grundsätzlich sehr offen gewesen, kurz vor der Festnahme des Beschuldigten hingegen sehr wortkarg.