1508 Z. 27 ff. und Z. 34; pag. 1509 Z. 6 ff.). Entsprechend sehe er aus seiner sowie aus Sicht des Beschuldigten auch überhaupt keinen Grund für die Vorwürfe (pag. 1509 Z. 5 f.). Sogar bezüglich der Vorwürfe wegen Widerhandlungen gegen das UWG, zu denen der Zeuge keine sachdienlichen Angaben machen konnte, weil er davon nichts wisse, gab er kontextlos an, dass der Beschuldigte sicher sehr gewissenhaft gehandelt habe und dass er denke, dass das Ganze korrekt abgelaufen sei (pag. 1509 Z. 29 ff.), um dann später spekulativ die F.________ AG in den Verdacht zu ziehen, die Anzeige aufgrund des Konkurrenzkampfes erstattet zu haben (pag.