Beim Zeugen V.________ handelt es sich neben dem Beschuldigten um den einzigen Mitarbeiter der L.________ AG im fraglichen Zeitraum. Der Zeuge V.________ steht dem Beschuldigten, wie er selber auch betonte, sowohl privat als auch geschäftlich nahe (pag. 1506 Z. 18). Insofern überrascht wenig, dass er den Beschuldigten bei jeder Gelegenheit in ein gutes Licht zu rücken versucht, ihn für seine Menschenkenntnisse, seine Einfühlsamkeit, Offenheit, Ehrlichkeit und Loyalität lobt und keine Zweifel daran hat, dass dieser auch die Strafund Zivilklägerin sicher betreut und begleitet habe bei diesem Projekt (pag. 1508 Z. 27 ff.