_ belegen ein perfides Verhalten des Beschuldigten. Dieser sah sich im Wissen um die altersbedingte kognitive Beeinträchtigung der Straf- und Zivilklägerin durch mündliche Abmachungen geschützt und hatte so die Oberhand über das technische und damit verbunden finanzielle Schicksal der Straf- und Zivilklägerin. Der Beschuldigte schaffte es, sogar den fachkundigen und misstrauisch gewordenen Zeugen in einem einstündigen Telefonat davon zu überzeugen, seine Arbeit bei der Straf- und Zivilklägerin fortzusetzen. Der Zeuge O.________ gibt zudem einen eindrücklichen Einblick in das Wissensgefälle zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin.