Dieser habe ihm gesagt, dass die Frau ein bisschen verwirrt sei, es sei alles vertraglich geregelt und er solle keine Angst haben. Er habe daraufhin dem Beschuldigten gesagt, dass er keine Lust darauf habe, Leute zu verarschen und keine weiteren Arbeiten mehr ausführen werde (pag. 484 Z. 61 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte der Zeuge O.________ dieses Telefongespräch mit dem Beschuldigten. Dieser habe ihm gesagt, die Strafund Zivilklägerin sei dement und erinnere sich nicht an alles (pag. 1505 Z. 5). Er habe ihm in einem einstündigen Telefonat versichert, dass alles seine Richtigkeit habe.