485 Z. 105 ff.). Einmal bei einer Begehung mit seinem Bruder und dem Beschuldigten am 20. Oktober 2017, das zweite Mal habe er am 31. Oktober 2017 die Telefondose ersetzt und das dritte Mal sei am 16. November 2017 gewesen, als er angehalten wurde. Er habe prüfen wollen, ob es überhaupt möglich wäre, Glasfaserkabel zu verlegen (pag. 485 Z. 112 f.). Seine Arbeit wäre danach abgeschlossen gewesen, jedoch hätte es sein können, dass er weitere Aufträge erhalten hätte (pag. 488 Z. 252 f.).