In diesem Moment habe er sich gedacht, dass man für dieses Geld eine ganze Wohnung renovieren könnte (pag. 46 f.). Er habe sie gefragt, weshalb sie so viel bezahlt habe, worauf sie geantwortet habe, dass es um Glasfaser im ganzen Haus gehe. Sie habe ihm leidgetan (pag. 484 Z. 47 ff.). Ihm sei klar gewesen, dass die CHF 32'000.00 eine «Verarsche» seien (pag. 484 Z. 52 f.). Die Straf- und Zivilklägerin habe so viel Geld aus dem Fenster geworfen, und nicht einmal genau gewusst, was sie dort genau gemacht hätten (pag. 1505 Z. 34 f.). Sie habe ihm leidgetan, weshalb er sie gewarnt habe.