Nach Ansicht der Kammer ist dennoch ausgeschlossen, dass ihr bewusst war, für welche Leistungen sie die jeweiligen Rechnungen überhaupt bezahlte. 12.3.2 Aussagen von O.________ O.________ (nachfolgend Zeuge O.________) wurde am 16. November 2017 am Domizil der Straf- und Zivilklägerin vorläufig festgenommen und polizeilich als beschuldigte Person befragt (pag. 482 ff.). Er wurde anlässlich der Hauptverhandlung vom 19. Oktober 2021 erneut einvernommen, diesmal jedoch als Zeuge (pag. 1504 ff.). Der Zeuge O.____