Die Wissenslücken und Widersprüche in ihren Aussagen tragen indes dazu bei, ein eindrückliches Bild über den geistigen Zustand der Straf- und Zivilklägerin zu erhalten. Es ist evident, dass es der Straf- und Zivilklägerin als technischer Laiin schwerfällt, gerade in solchen Fragen Zusammenhänge zu verstehen und Informationen korrekt zu verarbeiten. Insofern ist nicht auszuschliessen, dass sie tatsächlich über das Kostendach und die zu erledigenden Arbeiten informiert worden ist. Nach Ansicht der Kammer ist dennoch ausgeschlossen, dass ihr bewusst war, für welche Leistungen sie die jeweiligen Rechnungen überhaupt bezahlte.