450 Z. 96 f.). Aus den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin lässt sich somit nicht genau eruieren, ob die Idee für das Glasfaserprojekt vom Beschuldigten kam. Der entscheidende Anstoss dürfte indes vom Beschuldigten gekommen sein, hat er doch selber ausgesagt, sie habe gar nicht gewusst, dass sie solche Leitungen bis vor das Haus gehabt habe (pag. 463 Z. 216 f.). Widersprüchlich ist sodann die bereits erwähnte Tatsache, dass die Straf- und Zivilklägerin mehrfach angab, das Projekt sei für sie erledigt gewesen, um anschliessend zu sagen, sie habe erwartet, dass der Beschuldigte das Glasfaserprojekt beenden würde (pag. 443 Z. 127).