19 für zwei sich zeitlich überschneidende Serviceverträge gesamthaft fast CHF 20'000.00 bezahlte, scheint ihr bis zuletzt nicht bewusst gewesen zu sein. Nicht anders ist auch ihre Aussage zu werten, wonach sie ihr Geld zurückhaben möchte, weil sie ja keine Gegenleistung erhalten habe (pag. 446 Z. 257 f.), wobei ihr nicht bewusst zu sein scheint, dass sie selbst dann viel zu viel bezahlt hätte, wenn die versprochene Gegenleistung tatsächlich erbracht worden wäre. Wie einleitend erwähnt, lassen sich gewisse Widersprüche und Wissenslücken nicht vermeiden.