Das Vertrauen in den Beschuldigten ergibt sich einerseits aus der Sache selbst (er als Fachmann und Partner der T.________ (Firma) hilft ihr als Laiin) und zeigt sich im Übrigen auch am Umstand, dass sie ihn erwiesenermassen mehrfach bei Problemen kontaktiert hat, sie offensichtlich Wert auf seine Einschätzung legte und ergibt sich auch aus seinen Aussagen, wonach er von der T.________ (Firma) den Auftrag zur Installation erhalten habe, weil sie das so gewollt habe respektive sie immer betont habe, dass sie ihn wolle (pag. 463 Z. 191 f.)