Dies zeigt sich beispielsweise auch daran, dass der Beschuldigte nach ihren Aussagen ca. 6-8 Mal und immer sehr kurz bei ihr gewesen sei (pag. 443 Z. 115 f.), ohne dass sie wirklich genau wusste, weshalb, sie aber trotz Allem nicht misstrauisch geworden ist. Dass die Besuche entweder nicht kurz waren, oder aber falsche Rechnungen gestellt wurden, zeigen die Rechnungen vom 14. November 2017, in denen «Projektstunden vor Ort» sowie «Besprechung» jeweils mit 4.25 Stunden respektive 2 Stunden – wohlbemerkt mit einem Stundenansatz von CHF 453.60 – verrechnet wurden.