Aussagen zur Sache. Bei der Würdigung ihrer Aussagen ist vorab zu beachten, dass sich diese angesichts ihres Alters sowie ihres geistigen Zustandes als schwierig erweist. Wie der neuropsychologische Bericht der J.________ belegt (pag. 1485), leidet die Strafund Zivilklägerin mit Jahrgang 1938 an mittelschwerer Demenz (Alzheimer, Parkinson). Damit verbunden sind kognitive Defizite des Gedächtnisses, der zeitlichen Orientierung, der Wortfindung sowie der komplexen Aufmerksamkeit. Weitere nicht-kognitive Symptome sind etwa Antriebsminderung, Affektlabilität und Interessensverlust.