16 verhältnismässig und nachvollziehbar in Rechnung gestellt. Damit verringert sich der angeklagte Betrag um CHF 858.60. Ferner kann festgehalten werden, dass die im Zusammenhang mit dem Glasfaserprojekt in Rechnung gestellten Kosten von rund CHF 60'000.00 die für diesen spezifischen Einzelfall geschätzten Kosten um rund CHF 58'000.00 übersteigen. Der durchschnittliche Stundenlohn wurde zudem des Öfteren um über CHF 300.00 überschritten.