1583 f.). Inhaltlich ist dem Gutachten insbesondere zu entnehmen, dass – wie die Vorinstanz abweichend von der Anklageschrift bereits korrekt festgestellt hat – gesamthaft drei Steckdosen gewechselt wurden (eine neue Telefonsteckdose im oberen und unteren Stock sowie eine Leerdose für einen Netzwerkanschluss unten) und dass es für die Installation des Glasfasernetzes lediglich eine Glasfaserleitung vom Eingangskasten neben der Hauseingangstüre zum Wohnzimmer der Strafund Zivilklägerin benötigt hätte. Die Kosten hierfür hat der Gutachter auf CHF 2'000.00 geschätzt.