Dies, obschon gemäss Gutachten (vgl. Ziff. 12.2.3. hiernach) lediglich zwei (Telefon-)Steckdosen und eine Leerdose installiert, im Zusammenhang mit dem Glasfaserprojekt also noch keine bedeutenden Arbeiten verrichtet worden sind. Insofern handelte es sich – mit Ausnahme der drei von der Vorinstanz als rechtmässig taxierten Rechnungen und der in Rechnung gestellten Projektstunden und Besprechungen sowie Fahrtwegpauschalen, die naturgemäss bereits erfolgt sein müssen – jeweils um Vorschüsse. Die in Rechnung gestellten Stundenansätze variieren sodann merklich und erreichen, soweit überhaupt transparent, zwischenzeitlich einen Spitzenwert von CHF 453.60 (pag.