Jedenfalls handelt es sich um ein anschauliches Beispiel für die Unklarheit und Interpretationsbedürftigkeit der in Rechnung gestellten Leistungen. Wie der in Rechnung gestellte Betrag im Einzelnen jeweils zustande kommt, lässt sich ferner ebenso wenig nachvollziehen wie die im Detail dafür ausgerichteten oder noch auszurichtenden Arbeiten. Alle Rechnungen zusammen ergeben schliesslich einen Gesamtbetrag von CHF 85'596.15, wobei hiervon lediglich CHF 79'629.75 angeklagt sind. Dies, obschon gemäss Gutachten (vgl. Ziff.