An dieser Stelle ist anzumerken, dass die 47.4 Projektstunden auf der Rechnung vom 1. November 2017 mit den Antonymen «ausstehend» sowie «angefallen bis heute» vermerkt sind (pag. 51). Es ist davon auszugehen, dass sich das «ausstehend» nicht auf die Projektstunden, sondern auf die Bezahlung beziehen, da einerseits noch ausstehende Projektstunden kaum auf eine Dezimalstelle geschätzt werden, noch zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch für einen bereits in der Vergangenheit liegenden Zeitraum anfallen könnten. Jedenfalls handelt es sich um ein anschauliches Beispiel für die Unklarheit und Interpretationsbedürftigkeit der in Rechnung gestellten Leistungen.