14 Zusammenfassend stellte der Beschuldigte Rechnungen im Zusammenhang mit einem Fernsehproblem, mit einer Telefonreparatur, mit der Installation des Internetzugangs respektive von T.________ (Firma), mit der Glasfaserinstallation sowie mit zwei Serviceverträgen. Zusätzlich stellte der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin über 50 Stunden nicht näher definierter Projektstunden in Rechnung. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die 47.4 Projektstunden auf der Rechnung vom 1. November 2017 mit den Antonymen «ausstehend» sowie «angefallen bis heute» vermerkt sind (pag.