Am 1. November 2017 verlangte der Beschuldigte für bis zu diesem Datum angefallene, ausstehende Projektstunden von 47.4 Stunden à CHF 453.60 sowie «Elektroinstallationen. Erweiterung der Kabelkanäle Inhouse» weitere CHF 26'159.35 (pag. 51). Weitere 4.25 nicht näher spezifizierte Projektstunden vor Ort sowie eine Besprechung und Fahrtpauschale vom 1. November 2017 wurden ebenfalls am 14. November 2017 mit CHF 2'082.00 in Rechnung gestellt (pag. 56). Schliesslich stellte der Beschuldigte am 16. Oktober 2017 (pag. 245) sowie sieben Tage später am 23. Oktober 2017 (pag. 50) zwei Rechnungen in Verbindung mit zwei Serviceverträgen.