(Firma) (12. Oktober 2017, CHF 350.00; pag. 243) aus. Ferner stellte er zwei Rechnungen für die Inhouseverkabelung über gesamthaft CHF 18'090.00 (18. und 20. Oktober 2017; pag. 46 f.) und später weitere CHF 19'339.80 für eine Inhouse Installation (14. November 2017; pag. 57) aus. In letztere Rechnung flossen noch zwei nicht weiter spezifizierte Projektstunden und eine Besprechung vor Ort sowie eine Fahrtpauschale für den 6. November 2017. Am 1. November 2017 verlangte der Beschuldigte für bis zu diesem Datum angefallene, ausstehende Projektstunden von 47.4 Stunden à CHF 453.60 sowie «Elektroinstallationen.