Diese erfolgte nur einen Tag vor der Einzahlung von CHF 30'000.00 sowie Änderung des Kontoinhabers von der konkursiten auf eine neue Firma durch den Beschuldigten. Die Erkennung solcher Machenschaften bedurfte teils weitgehenden polizeilichen Ermittlungen, versuchte der Beschuldigte doch gegen aussen stets den Anschein von Professionalität zu wahren.