29 ff.), eine Einzahlungsbestätigung der Bank R.________ vom 9. November 2017 über CHF 30'000.00 zugunsten eines Kontokorrentkontos der L.________ AG (pag. 36) sowie gesamthaft neun Rechnungen der L.________ AG an die Straf- und Zivilklägerin im Gesamtbetrag von CHF 79'630.15, inklusive ihrer jeweiligen Einzahlungsbestätigungen (pag. 37 ff.) im Betrag von CHF 58'208.35. Der Nachtrag vom 13. April 2018 (pag. 63 ff.) fasst sodann verschiedene Erkenntnisse der polizeilichen Untersuchungen und Akteneditionen zusammen, welche sich in den Beilagen befinden. Aus diesen erhellt unter anderem, dass der Beschuldigte am 22. September 2017 ein Konto bei der Bank R.____