12 werden. Dieser habe gegenüber der Polizei verbal angegeben, dass er bei der Straf- und Zivilklägerin die Telefondose kontrollieren müsse. Er sei durch einen Kollegen beauftragt worden. Der Auftraggeber wolle um 12:00 Uhr selbst noch vorbeischauen. Beim Auftraggeber handelte es sich um den Beschuldigten, welcher bei seinem Eintreffen ebenfalls angehalten und festgenommen wurde. Durch die Polizei konnte in der Folge abgeklärt werden, dass der Beschuldigte bei zwei Firmen, namentlich der L.________ AG und der K.________ AG, beide mit Sitz an der P.________ (Strasse) in E.____