Aufgefallen seien die ominösen Zahlungen ihrer Bank, welche daraufhin ihre Tochter in Kenntnis gesetzt habe. Für die Montage besagter Anschlüsse hätten bereits mehrere Besichtigungen in ihrer Wohnung stattgefunden, morgen solle dann die Installation durch einen Monteur fertiggestellt werden. Tags darauf konnte gemäss Nachtrag vom 5. Dezember 2017 (pag. 20 ff.) am Domizil der Straf- und Zivilklägerin der Techniker namens O.________ angehalten