Ferner handelte es sich bei der Rechnung vom 14. November 2017 über CHF 21'421.80 um zwei separate Rechnungen (pag. 56 f.), welche nicht von der K.________ AG, sondern von der L.________ AG ausgestellt wurden. Erstere sollte gemäss Rechnungen (pag. 56 f.) sowie gemäss Einzahlungsschein lediglich die Empfängerin des Betrages sein (pag. 52). Im Ergebnis beträgt das Total der angeblich einbezahlten Rechnungen entgegen der Anklageschrift nicht CHF 58'207.95, sondern CHF 58'208.35, und der Rechnungsbetrag inklusive der beiden nicht bezahlten Rechnungen vom 14. November 2017 CHF 79'630.15 und nicht CHF 79'629.75.