seinen Mitarbeiter mit der Einleitung einer Betreibung beauftragte und damit die Angst der Straf- und Zivilklägerin vor Betreibungen ausgenutzt habe; - Er habe ihr Leistungen in Rechnungen gestellt, die für die Straf- und Zivilklägerin als Laiin nicht nachprüfbar gewesen seien; - Schliesslich habe er keine ausführliche Offerte und Auflistung der detaillierten Arbeiten ausgestellt, damit die Kosten hätten überprüft werden können. Ferner listet die Anklageschrift sieben angeblich von der Straf- und Zivilklägerin bezahlte Rechnungen im Gesamtbetrag von CHF 58'207.95 sowie eine angeblich nicht bezahlte Rechnung im Betrag von CHF 21'421.80 auf, was einen Gesamt-