7. Sachverhalt gemäss und Vorbemerkung zur Anklageschrift Für den Anklagesachverhalt wird auf die korrekte vorinstanzliche Zusammenfassung verwiesen (S. 11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1576 ff.). Ergänzend werden an dieser Stelle die einzelnen in der Anklageschrift genannten Handlungen aufgeführt, mit denen der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin arglistig getäuscht haben soll: - Er habe mehrere Akontozahlungen verlangt, obwohl er noch keine Arbeiten ausgeführt gehabt habe, was nicht üblich sei; -