6. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gemäss Berufungserklärung vom 7. Februar 2022 (pag. 1651) e contrario gegen den Schuldspruch wegen Betrugs und Versuchs dazu (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1528), die Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. derjenigen für die Einstellung und Freisprüche (Ziff. III./2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1528) sowie gegen die Schadenersatzklage der Straf- und Zivilklägerin (Ziff. VI./1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;