5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Rahmen des Berufungsverfahrens wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 2. Februar 2023, pag. 1770 f.), ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 15. Februar 2023, pag. 1759 ff.), die Steuerdaten der letzten 5 Jahre (pag. 1752) sowie ein Auszug aus dem AHV-Konto der letzten 5 Jahre (pag. 1745) eingeholt.