6 schlossen erachtet wird (pag. 1734). Die Tochter der anwaltlich nicht vertretenen Straf- und Zivilklägerin teilte mit Schreiben vom 11. September 2022 mit, sie habe dies sehr wohl getan, jedoch direkt bei Rechtsanwalt B.________ (pag. 1736). Aus der Verfügung vom 25. Juli 2022 sei nicht klar ersichtlich gewesen, dass sie ihre Stellungnahme beim Gericht hätte einreichen müssen.