4. Anträge der Parteien Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin (pag. 1701) reichte der Beschuldigte am 22. Juli 2022 innert erstreckter Frist seine schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 1709 ff.). Darin beantragte er das Folgende (pag. 1710 ff.): 1. Der Berufungsführer sei von den Vorwürfen des Betrugs, ev. des Wuchers, sowie des Versuchs dazu, begangen in der Zeit von ca. Anfang September 2017 bis am 16.11.2017 in Bern, zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin freizusprechen.