1662). Infolgedessen wurden mit Beschluss vom 14. März 2022 (pag. 1674 ff.) die Strafund Zivilklägerin 2 (Gemeinde H.________, H.________ Alimentenhilfe) sowie die Strafklägerin (F.________ AG) zufolge Rechtskraft der sie betreffenden Einstellung bzw. Freisprüche aus dem Verfahren entlassen. Gleichzeitig wurde das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als neuer amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt.