2. Berufung und Wechsel der amtlichen Verteidigung Mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 meldete der Beschuldigte persönlich fristgerecht Berufung an (pag. 1545). Sein amtlicher Verteidiger, Rechtsanwalt I.________, erkundigte sich mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 bei der Vorinstanz, ob die Berufungsanmeldung seines Klienten rechtmässig erfolgt sei und meldete für den gegenteiligen Fall seinerseits ebenfalls fristgerecht die Berufung an (pag. 1557). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 12. Januar 2022 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 13. Januar 2022 zugestellt (pag.