2. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend Urteil des Bezirksgerichts Horgen (GG180011) vom 29.05.2018 wird eingestellt. 3. Die Verfahrenskosten für die Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 150.00. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet.