Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). IX. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend Urteil der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis (B-2/2014/02568) vom 15.09.2015 wird gestützt auf Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt.