2. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten (vgl. dazu Ziffer IV. hiernach), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6'825.00 und Auslagen von CHF 1'097.55, insgesamt bestimmt auf CHF 7'922.55. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7'322.55. IV. Die Verfahrenskosten werden wie folgt bestimmt (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung): Die Gebühren setzen sich zusammen aus: