ohne Ausrichtung einer Entschädigung sowie unter Auferlegung der auf die Einstellung und die Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten (vgl. dazu Ziffer IV. hiernach) im Umfang von CHF 2'640.85 an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'440.85. III. A.________ wird schuldig erklärt: des Betrugs sowie des Versuchs dazu, begangen in der Zeit von ca. Anfang September 2017 bis am 16.11.2017 in Bern, zum Nachteil der Privatklägerin C.________ (Deliktsbetrag rund CHF 57'500.00)