wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Art. 23 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. b und e UWG), angeblich begangen in der Zeit von ca. Oktober 2017 bis 14.06.2018 in E.________ (Ort) zum Nachteil der Privatklägerin F.________ AG wird mangels gültigen Strafantrags eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung sowie ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (der entsprechende Betrag wird bei den Freisprüchen berücksichtigt). II. A.________ wird freigesprochen: