14:00 bis 15:15 Uhr, eine Entschädigung in der Höhe von total CHF 150.00 auszurichten. Überdies hat der Gesuchsteller Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Aufwendungen im früheren Verfahren, weshalb ihm für das Verfahren BM 18 43639 – wie mit Revisionsgesuch vom 8. Juni 2022 (pag. 13) gestützt auf die von Rechtsanwältin B.________ an den Gesuchsteller adressierte Rechnung vom 20. September 2019 beantragt – eine Entschädigung von insgesamt CHF 900.00 (inkl. MWST und Auslagen) ausgerichtet wird.