15. Entsprechend sind dem Gesuchsteller die ihm mit Strafbefehl vom 14. März 2019 auferlegten Gebühren von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 600.00 durch die Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. Zusätzlich ist dem Gesuchsteller für das Verfahren BM 18 43639 aufgrund der polizeilichen Anhaltung vom 7. April 2018, ca. 18:30 Uhr, bis 8. April 2018, um 02:15 Uhr (vgl. Deliktsblatt S. 2 f. der edierten Akten BM 18 43639) sowie aufgrund der Teilnahme an der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 3. Juni 2019, von