ihre Mandatierung durch den Gesuchsteller an. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Gesuchsteller am 3. Juni 2019 in Anwesenheit seiner Verteidigerin einvernahm, hielt sie am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend Regionalgericht). Mit Schreiben vom 3. Oktober 2019 an das Regionalgericht teilte Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Gesuchstellers mit, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl vom 14. März 2019 zurückgezogen werde. Infolge dieses Rückzugs der Einsprache erwuchs der Strafbefehl in Rechtskraft (vgl. edierte Akten BM 18 43639).